2.2   Allgemeine Lieferbedingungen

  1. Definitionen
  • Die in dem vorliegenden Dokument verwendeten Ausdrücke haben die folgenden Bedeutungen:
    • Verkäufer – Professional Automotive Group spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, ul. Górecka 23, 60-201 Poznań, Steueridentifikationsnummer (NIP) 7792490347, Gewerbeanmeldungs-nummer (REGON) 380279708, eingetragen im Unternehmerregister des Amtsgerichts Poznań Nowe Miasto und Wilda in Poznań, die Wirtschaftsabteilung Nr. VIII des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer KRS 0000732926, Stammkapital 15.000.000 PLN,
    • Käufer – eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Wirtschaftseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt,
    • Parteien – die Sammelbezeichnung für den Verkäufer und den Käufer,
    • ALB – die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen,
    • Kaufvertrag – ein zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Dokumentenform geschlossener Vertrag über den Verkauf eines Autos; der Abschluss eines Kaufvertrags gilt auch als die schriftliche Genehmigung der Bestellung durch den Verkäufer gemäß den unter Punkt 3 beschriebenen Grundsätzen,
    • Angebot – ein Vorschlag für den Verkauf eines oder mehrerer Autos, den der Verkäufer dem Käufer unterbreitet,
    • Bestellung – eine vom Käufer an den Verkäufer erteilte Bestellung.
  1. Anwendung von ALB
    • Die vorliegenden ALB gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufverträge und stellen ihren integralen Bestandteil dar. Die Erteilung einer Bestellung durch den Käufer bedeutet die Annahme der ALB, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben schriftlich andere Bedingungen als die in den ALB beschriebenen vereinbart..
    • Sollte irgendeine Bestimmung der ALB als rechtsunwirksam oder ungültig erklärt werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der ALB nicht..
    • Sämtliche vom Käufer angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer nur insoweit verbindlich, als der Verkäufer ausdrücklich und schriftlich erklärt, dass er sie akzeptiert.
    • Die vorliegenden ALB gelten nicht für die Verträge, die mit den Kunden geschlossen werden, die Verbraucher im Sinne des Artikels 221 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind.
  1. Abschluss des Vertrags
    • Das dem Käufer vom Verkäufer unterbreitete Angebot bindet den Verkäufer ausschließlich in dem in ihm angegebenen Umfang..
    • Die Erteilung der Bestellung oder des Angebots zum Abschluss des Vertrags durch den Käufer bindet den Verkäufer nicht, und das Ausbleiben einer Antwort des Verkäufers bedeutet keine stillschweigende Annahme der Bestellung. Die Annahme der Bestellung wird für den Verkäufer erst mit der schriftlichen Annahme durch eine zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigte Person verbindlich. Als schriftliche Annahme gilt auch die Bestätigung in elektronischer Form.
    • Sollte der Kaufvertrag nicht nach dem im Punkt 3.2 beschriebenen Verfahren geschlossen worden sein, wird er zwischen dem Verkäufer und dem Käufer mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch die Parteien geschlossen.
    • Der Käufer darf die aus dem Kaufvertrag resultierenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen.
  2. Preise
    • Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, das wurde ausdrücklich vermerkt.
    • Der Käufer ist verpflichtet, den im Kaufvertrag angegebenen Preis zu zahlen. Der im Satz 1 genannte Preis kann höher werden, wenn zum Zeitpunkt der Auslieferung des Autos Folgendes erfolgt:
      • die Änderung der Preisliste bei dem Lieferanten, von dem der Verkäufer Autos bezieht,
      • die Änderung von Zoll- oder Steuersätzen oder wenn neue Gebühren eingeführt werden,
      • die Änderung der Rechtsvorschriften, infolge dessen dem Verkäufer neue öffentliche Lasten auferlegt werden, – um den Gegenwert der Beträge, die sich aus der Änderung der Preisliste, der Sätze, der Steuern, der Gebühren oder der sonstigen dem Verkäufer auferlegten Lasten ergeben.
    • Der Preis umfasst nicht die zusätzlichen Kosten, die dem Käufer entstehen, einschließlich der Versicherungskosten, der Kosten für die Zulassung oder der Kosten für die Lieferung des Fahrzeugs an den vom Käufer genannten Abholort, sofern das nicht ausdrücklich im Kaufvertrag angegeben wurde.
  1. Zahlungsbedingungen.
    • Die Zahlung des Preises erfolgt auf folgende Art und Weise:
      • Beim Abschluss des Kaufvertrags hat der Käufer eine Vorauszahlung zu leisten, deren Höhe von den Parteien jeweils festgelegt wird,
      • Die Frist für die Zahlung des restlichen Preisteils beträgt 7 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass das Auto dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde oder dass das Auto zum Transport bereit ist,
    • Sollte die unter Punkt 5.1.1. genannte Vorauszahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Abschluss des Kaufvertrags erfolgen, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer gesonderten Erklärung einer der Vertragsparteien bedarf.
    • Im Falle des Verzugs mit der Zahlung des im Punkt 5.1.2. genannten restlichen Teils des Preises berechnet der Verkäufer für jeden Tag des Zahlungsverzugs den Höchstbetrag der Verzugszinsen gemäß den geltenden Vorschriften.
    • Die Berechnung der Zinsen schließt nicht den Anspruch des Verkäufers auf Schadenersatz aus, wenn dem Verkäufer durch den Verzug des Käufers mit der Zahlung des Preises zusätzliche Kosten oder ein anderer Schaden entstanden sind. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die ihm entstandenen Mehrkosten zu erstatten oder den Schaden zu ersetzen.
    • Bei Zahlungen auf ein Bankkonto gilt als Datum der Zahlung das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers.
    • Der Käufer ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, die Forderungen des Verkäufers ihm gegenüber mit seinen Forderungen dem Verkäufer gegenüber aufzurechnen oder zu verrechnen. Der Verkäufer hat das Recht, seine fälligen Verbindlichkeiten dem Käufer gegenüber mit den Verbindlichkeiten des Käufers ihm gegenüber zu verrechnen.
  1. Die Freigabe des Autos.
    • Das Auto bleibt bis zur Zahlung des Preises das Eigentum des Verkäufers. Die Ausstellung einer Rechnung durch den Verkäufer bedeutet nicht, dass das Eigentum (im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) an dem Auto auf den Käufer übergeht.
    • Die Dokumente zum Auto werden dem Käufer ausgehändigt, nachdem er den vollen im Kaufvertrag angegebenen Preis bezahlt hat.
    • Der Käufer ist verpflichtet, das Auto in dem Termin und an dem Ort, die vom Verkäufer angegeben wurden, abzuholen (eventuell: nach der Vereinbarung der Parteien). Das Auto wird vom Verkäufer auf Kosten des Käufers eingelagert (zu einem Preis von bis zu 50 EUR + MwSt. pro Tag und für jedes Auto, es sei denn, dass im Kaufvertrag ein anderer Preis vereinbart wurde):
      • wenn der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem im punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag schriftlich oder per E-Mail über die Abholung des Autos informiert, werden die Lagerungskosten ab dem im Punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag berechnet,
      • wenn der Käufer den Verkäufer schriftlich oder per E-Mail darüber informiert, dass er das Auto innerhalb von 7 Tagen ab dem im Punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag abholen will, aber das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist abholt, werden die Lagerkosten ab dem Tag berechnet, der auf den Ablauf der genannten 7 Tage folgt,
    • Der Käufer ist auch verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten oder Gebühren zu tragen, die dadurch entstanden sind, dass er das Auto nicht an dem im Punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag abgeholt hat.
    • Liegt der Ort der Übergabe des Autos in einem anderen Land als dem, in dem der Käufer seinen Sitz hat, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Transport des Autos zum Lieferort zu organisieren.
    • Sämtliche Schadensmeldungen sind ausschließlich am Tag der Übergabe des Autos oder der Entladung des Autos aus dem Transportmittel einzureichen. Verspätete/Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt. Als Voraussetzung für die Abrechnung der eventuellen Transportschäden muss der Käufer am Tag des Vorfalls die Fotos (mit Angabe der Fahrgestellnummer (VIN-Nr.) und des gemeldeten Schadens) an die E-Mail-Adresse der für die Abwicklung des Geschäfts zuständigen Person seitens des Verkäufers schicken und den Schaden auf dem CMR-Frachtbrief beschreiben.
    • Die Parteien schließen die Haftung im Rahmen der Gewährleistung aus.
    • Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Erfüllung des Kaufvertrags infolge höherer Gewalt. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über die Hindernisse infolge höherer Gewalt zu informieren, die die Ausführung oder die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung verhindern. Dem Käufer stehen keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Nichterfüllung oder der nicht rechtzeitigen Erfüllung des Kaufvertrags infolge der durch höherer Gewalt verursachten Ereignisse zu. Zu den Ereignissen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, gehören insbesondere: die Ausrufung des Kriegsrechts, Naturkatastrophen, Streiks und das Auftreten von Zufallsereignissen wie Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag.
  1. Schlussbestimmungen.
    • In den nicht geregelten Angelegenheiten finden die Bestimmungen des polnischen Rechts ihre Anwendung.
    • Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags ergeben, sollen zunächst gütlich beigelegt werden. Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, werden die Streitigkeiten durch das für den Verkäufer zuständige Gericht entschieden.
  1. Definitionen
  • Die in dem vorliegenden Dokument verwendeten Ausdrücke haben die folgenden Bedeutungen:
    • Verkäufer – Professional Automotive Group spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, ul. Górecka 23, 60-201 Poznań, Steueridentifikationsnummer (NIP) 7792490347, Gewerbeanmeldungs-nummer (REGON) 380279708, eingetragen im Unternehmerregister des Amtsgerichts Poznań Nowe Miasto und Wilda in Poznań, die Wirtschaftsabteilung Nr. VIII des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer KRS 0000732926, Stammkapital 15.000.000 PLN,
    • Käufer – eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Wirtschaftseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt,
    • Parteien – die Sammelbezeichnung für den Verkäufer und den Käufer,
    • ALB – die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen,
    • Kaufvertrag – ein zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Dokumentenform geschlossener Vertrag über den Verkauf eines Autos; der Abschluss eines Kaufvertrags gilt auch als die schriftliche Genehmigung der Bestellung durch den Verkäufer gemäß den unter Punkt 3 beschriebenen Grundsätzen,
    • Angebot – ein Vorschlag für den Verkauf eines oder mehrerer Autos, den der Verkäufer dem Käufer unterbreitet,
    • Bestellung – eine vom Käufer an den Verkäufer erteilte Bestellung.
  1. Anwendung von ALB
    • Die vorliegenden ALB gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufverträge und stellen ihren integralen Bestandteil dar. Die Erteilung einer Bestellung durch den Käufer bedeutet die Annahme der ALB, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben schriftlich andere Bedingungen als die in den ALB beschriebenen vereinbart..
    • Sollte irgendeine Bestimmung der ALB als rechtsunwirksam oder ungültig erklärt werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der ALB nicht..
    • Sämtliche vom Käufer angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer nur insoweit verbindlich, als der Verkäufer ausdrücklich und schriftlich erklärt, dass er sie akzeptiert.
    • Die vorliegenden ALB gelten nicht für die Verträge, die mit den Kunden geschlossen werden, die Verbraucher im Sinne des Artikels 221 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind.
  1. Abschluss des Vertrags
    • Das dem Käufer vom Verkäufer unterbreitete Angebot bindet den Verkäufer ausschließlich in dem in ihm angegebenen Umfang..
    • Die Erteilung der Bestellung oder des Angebots zum Abschluss des Vertrags durch den Käufer bindet den Verkäufer nicht, und das Ausbleiben einer Antwort des Verkäufers bedeutet keine stillschweigende Annahme der Bestellung. Die Annahme der Bestellung wird für den Verkäufer erst mit der schriftlichen Annahme durch eine zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigte Person verbindlich. Als schriftliche Annahme gilt auch die Bestätigung in elektronischer Form.
    • Sollte der Kaufvertrag nicht nach dem im Punkt 3.2 beschriebenen Verfahren geschlossen worden sein, wird er zwischen dem Verkäufer und dem Käufer mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch die Parteien geschlossen.
    • Der Käufer darf die aus dem Kaufvertrag resultierenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen.
  1. Preise
    • Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, das wurde ausdrücklich vermerkt.
    • Der Käufer ist verpflichtet, den im Kaufvertrag angegebenen Preis zu zahlen. Der im Satz 1 genannte Preis kann höher werden, wenn zum Zeitpunkt der Auslieferung des Autos Folgendes erfolgt:
      • die Änderung der Preisliste bei dem Lieferanten, von dem der Verkäufer Autos bezieht,
      • die Änderung von Zoll- oder Steuersätzen oder wenn neue Gebühren eingeführt werden,
      • die Änderung der Rechtsvorschriften, infolge dessen dem Verkäufer neue öffentliche Lasten auferlegt werden, – um den Gegenwert der Beträge, die sich aus der Änderung der Preisliste, der Sätze, der Steuern, der Gebühren oder der sonstigen dem Verkäufer auferlegten Lasten ergeben.
    • Der Preis umfasst nicht die zusätzlichen Kosten, die dem Käufer entstehen, einschließlich der Versicherungskosten, der Kosten für die Zulassung oder der Kosten für die Lieferung des Fahrzeugs an den vom Käufer genannten Abholort, sofern das nicht ausdrücklich im Kaufvertrag angegeben wurde.

Zahlungsbedingungen.

  • Die Zahlung des Preises erfolgt auf folgende Art und Weise:
    • Beim Abschluss des Kaufvertrags hat der Käufer eine Vorauszahlung zu leisten, deren Höhe von den Parteien jeweils festgelegt wird,
    • Die Frist für die Zahlung des restlichen Preisteils beträgt 7 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass das Auto dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde oder dass das Auto zum Transport bereit ist,
  • Sollte die unter Punkt 5.1.1. genannte Vorauszahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Abschluss des Kaufvertrags erfolgen, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer gesonderten Erklärung einer der Vertragsparteien bedarf.
  • Im Falle des Verzugs mit der Zahlung des im Punkt 5.1.2. genannten restlichen Teils des Preises berechnet der Verkäufer für jeden Tag des Zahlungsverzugs den Höchstbetrag der Verzugszinsen gemäß den geltenden Vorschriften.
  • Die Berechnung der Zinsen schließt nicht den Anspruch des Verkäufers auf Schadenersatz aus, wenn dem Verkäufer durch den Verzug des Käufers mit der Zahlung des Preises zusätzliche Kosten oder ein anderer Schaden entstanden sind. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die ihm entstandenen Mehrkosten zu erstatten oder den Schaden zu ersetzen.
  • Bei Zahlungen auf ein Bankkonto gilt als Datum der Zahlung das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers.
  • Der Käufer ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, die Forderungen des Verkäufers ihm gegenüber mit seinen Forderungen dem Verkäufer gegenüber aufzurechnen oder zu verrechnen. Der Verkäufer hat das Recht, seine fälligen Verbindlichkeiten dem Käufer gegenüber mit den Verbindlichkeiten des Käufers ihm gegenüber zu verrechnen.

Die Freigabe des Autos.

  • Das Auto bleibt bis zur Zahlung des Preises das Eigentum des Verkäufers. Die Ausstellung einer Rechnung durch den Verkäufer bedeutet nicht, dass das Eigentum (im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) an dem Auto auf den Käufer übergeht.
  • Die Dokumente zum Auto werden dem Käufer ausgehändigt, nachdem er den vollen im Kaufvertrag angegebenen Preis bezahlt hat.
  • Der Käufer ist verpflichtet, das Auto in dem Termin und an dem Ort, die vom Verkäufer angegeben wurden, abzuholen (eventuell: nach der Vereinbarung der Parteien). Das Auto wird vom Verkäufer auf Kosten des Käufers eingelagert (zu einem Preis von bis zu 50 EUR + MwSt. pro Tag und für jedes Auto, es sei denn, dass im Kaufvertrag ein anderer Preis vereinbart wurde):
    • wenn der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem im punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag schriftlich oder per E-Mail über die Abholung des Autos informiert, werden die Lagerungskosten ab dem im Punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag berechnet,
    • wenn der Käufer den Verkäufer schriftlich oder per E-Mail darüber informiert, dass er das Auto innerhalb von 7 Tagen ab dem im Punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag abholen will, aber das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist abholt, werden die Lagerkosten ab dem Tag berechnet, der auf den Ablauf der genannten 7 Tage folgt,
  • Der Käufer ist auch verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten oder Gebühren zu tragen, die dadurch entstanden sind, dass er das Auto nicht an dem im Punkt 6.3 Satz 1 genannten Tag abgeholt hat.
  • Liegt der Ort der Übergabe des Autos in einem anderen Land als dem, in dem der Käufer seinen Sitz hat, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Transport des Autos zum Lieferort zu organisieren.
  • Sämtliche Schadensmeldungen sind ausschließlich am Tag der Übergabe des Autos oder der Entladung des Autos aus dem Transportmittel einzureichen. Verspätete/Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt. Als Voraussetzung für die Abrechnung der eventuellen Transportschäden muss der Käufer am Tag des Vorfalls die Fotos (mit Angabe der Fahrgestellnummer (VIN-Nr.) und des gemeldeten Schadens) an die E-Mail-Adresse der für die Abwicklung des Geschäfts zuständigen Person seitens des Verkäufers schicken und den Schaden auf dem CMR-Frachtbrief beschreiben.
  • Die Parteien schließen die Haftung im Rahmen der Gewährleistung aus.
  • Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Erfüllung des Kaufvertrags infolge höherer Gewalt. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über die Hindernisse infolge höherer Gewalt zu informieren, die die Ausführung oder die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung verhindern. Dem Käufer stehen keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Nichterfüllung oder der nicht rechtzeitigen Erfüllung des Kaufvertrags infolge der durch höherer Gewalt verursachten Ereignisse zu. Zu den Ereignissen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, gehören insbesondere: die Ausrufung des Kriegsrechts, Naturkatastrophen, Streiks und das Auftreten von Zufallsereignissen wie Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag.

 

  1. Schlussbestimmungen.
    • In den nicht geregelten Angelegenheiten finden die Bestimmungen des polnischen Rechts ihre Anwendung.
    • Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags ergeben, sollen zunächst gütlich beigelegt werden. Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, werden die Streitigkeiten durch das für den Verkäufer zuständige Gericht entschieden.
PAG Group - Professional Automotive Group sp. z o.o.

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